Recht trifft Lernen: Was wir auf der Swiss Legal Tech Conference 2026 mitgenommen haben
Zürich, 24. März 2026. Volkshaus Zürich. Swiss Legal Tech Conference, powered by Schulthess. Und mybreev war dabei.
Ein Tag voller Impulse, empirischer Studien und offener Fragen. Unser Fazit vorweg: Recht lebt von Verlässlichkeit. Lernen auch. Und beides braucht im KI-Zeitalter eine neue Grundlage.
Ist KI-gestützte Rechtsprechung fair? Eine unbequeme Antwort.
Den Auftakt machte Prof. Dr. Yoan Hermstrüwer von der Universität Zürich mit einer Frage, die den ganzen Tag nachhallte: Kann KI gerecht urteilen – und nach welchem Maßstab?
Er unterschied drei Dimensionen von Gerechtigkeit:
- Verteilungsgerechtigkeit – Sind Ergebnisse über demographische Gruppen hinweg gleich?
- Materielle Gerechtigkeit – Ist die Entscheidung inhaltlich korrekt und verhältnismäßig?
- Verfahrensgerechtigkeit – Wird das Verfahren als fair wahrgenommen, unabhängig vom Ergebnis?
Gerade die dritte Dimension ist entscheidend. Denn die Forschung ist eindeutig: Menschen empfinden Urteile einer KI als fundamental weniger fair als menschliche Entscheidungen. Diese Human-KI-Fairnesslücke ist robust, repliziert über 7.651 Teilnehmende, in zwei Studien, in drei verschiedenen rechtlichen Kontexten.
Die gute Nachricht: Schon minimale menschliche Beteiligung schließt diese Lücke fast vollständig. Die schlechte: Nicht weil Menschen automatisch Empathie oder Transparenz einbringen, sondern weil Menschen der KI schlicht mehr Genauigkeit und Verlässlichkeit zuschreiben, sobald ein Mensch mit im Boot sitzt.
Daraus folgt ein neues Risiko, das Hermstrüwer beim Namen nannte: Humanwashing. Ein Mensch, der nur nominell in einen KI-Prozess eingebunden ist, verleiht dem System den vollen Anschein von Legitimität, ohne wirklich etwas zu prüfen. Das ist keine Lösung. Das ist eine neue Gefahr.
Aufsicht muss bedeutungsvoll sein, nicht nur symbolisch.
Sind Richter und Anwälte bald obsolet? Die falsche Frage.
Prof. Dr. Thomas Gächter, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, stellte klar: Die Frage ist nicht, ob KI Juristen ersetzt. Die Frage ist, was Juristinnen und Juristen noch können müssen, wenn KI Recherche, Redaktion, Gliederung und erste Analysen übernimmt.
KI vereinfacht die Recherche, verbessert juristische Texte, gliedert schnell und erstellt Analysen in Minuten. Und trotzdem, oder gerade deshalb, braucht es Menschen mit echtem Tiefenverständnis. Denn wer nicht versteht, was in der Black Box passiert, kann nicht adäquat eingreifen. Wer die menschliche Dimension der Entscheidfindung ignoriert, verliert den Blick für den Einzelfall. Und wer nicht erkennt, wann ein Fall das System sprengt, ist kein Jurist. Er ist ein Nutzer.
Gächter nannte drei Kernkompetenzen, die künftige Juristinnen und Juristen zwingend brauchen:
- Technisches Verständnis – Wissen, was beim Prompten passiert und wie Modelle reagieren.
- Menschliche Urteilsfähigkeit – Die Fähigkeit, die menschliche Dimension von Entscheidungen zu erkennen und zu gewichten.
- Ausnahme-Radar – Merken, wann ein Fall das System sprengt, und eingreifen.
Dazu kommt: Soziale Kompetenz ist elementar. Das Arbeiten mit Menschen, die man nicht mag, das Aushalten von Widerspruch, das Führen in Unsicherheit. All das lässt sich nicht prompten.
Was das mit Haftung zu tun hat
Klar und unmissverständlich kam auch der Beitrag zur Haftungsfrage: KI hat keine Rechtspersönlichkeit. Sie kann keine zivilrechtliche Verantwortung tragen. Die Haftung bleibt beim Menschen, ob Anwalt, Kanzlei oder Unternehmen.
Von Anwältinnen und Anwälten wird erwartet: sorgfältige und gewissenhafte Berufsausübung. Und das schließt ausdrücklich die Weiterbildung ein. Auch die Einarbeitung von Juniors und Praktikantinnen in den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Tools gehört zur standesrechtlichen Pflicht. Kein Sonderrecht für KI. Keine Haftungsverschiebung auf Software. Der Mensch bleibt verantwortlich.
Wie die Universität Zürich handelt
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich zeigt, wie strukturierter Wandel aussehen kann:
- Seit 2023: Richtlinien für den KI-Einsatz in schriftlichen Arbeiten
- Ab Herbst 2025: Schulungsangebote für alle Mitarbeitenden und Lehrenden
- Ab 2026: Systematische KI-Schulung aller Studierenden
- Ab 2028: Studienreform mit neuen Prüfungs- und Lehrformen
Das ist kein Trend. Das ist eine Bildungsreform in Echtzeit und ein Signal an alle, die in der juristischen Ausbildung tätig sind.
Was das mit mybreev zu tun hat
Prof. Dr. Gächter sagte etwas, das direkt auf das einzahlt, was wir täglich tun:
Man muss die intrinsische Motivation angehender Juristinnen und Juristen steigern, damit sie autodidaktisch den korrekten Umgang mit Tools erlernen.
Das funktioniert nur, wenn Lerninhalte wirklich attraktiv aufbereitet sind. Nicht trocken. Nicht als Pflichtlektüre. Sondern so, dass man verstehen will.
Genau hier setzt mybreev an. Wir sind ein digitaler Lernverlag und wir glauben daran, dass Wissen dann wirkt, wenn es Menschen erreicht, nicht nur informiert. Fachwissen, das medial aufbereitet, motivierend gestaltet und kontextuell eingebettet ist, schafft genau das Tiefenverständnis, das Hermstrüwer und Gächter eingefordert haben.
Die Swiss Legal Tech Conference hat keine einfachen Antworten geliefert. Aber sie hat die richtigen Fragen gestellt. Und sie hat uns bestätigt: Der Platz von mybreev ist genau an dieser Schnittstelle, zwischen Fachwissen, Lernmotivation und digitalem Wandel.
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